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Aktualisiert: 24.05.2024

Vorsorgeuntersuchung

Krebsfrüherkennung ist in jedem Alter lebenswichtig! Dieses Untersuchungsprogramm hat den Anspruch, Krebserkrankungen von Gebärmutter, Eierstöcken, Brust, Haut und Darm frühzeitig zu erkennen.

Als privat oder gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den "Krebsfrüherkennungsrichtlinien" jährlich Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten Vorsorgeleistungen:

Ab dem Alter von 20 Jahren:

  • gezielte Anamnese (Vorgeschichte)
  • Untersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken
  • Zellabstrich von der Schleimhautoberfläche des Gebärmuttermundes

Ab dem Alter von 30 Jahren an zusätzlich:

  • Untersuchung der Brust
  • Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust
  • Untersuchung der Haut

Ab dem Alter von 35 Jahren an zusätzlich:

  • Alle zwei Jahre Anspruch auf Ganzkörperuntersuchung der Haut.

Ab dem Alter von 50 Jahren an zusätzlich:

  • jährlicher Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl
  • Enddarmabtastung
  • Mammographie (Röntgenuntersuchung der Brust) im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms alle zwei Jahre

Ab dem Alter von 55 Jahren an zusätzlich:

  • erste Darmspiegelung (zweite Darmspiegelung frühestens zehn Jahre nach der ersten Untersuchung)
  • Wenn keine Darmspiegelung gewünscht wird, erfolgt alle zwei Jahre der Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl.

Wenn Sie die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen regelmäßig in Anspruch nehmen, haben Sie bereits viel zur Erhaltung Ihrer Gesundheit beigetragen, auch wenn dadurch eine Krebserkrankung natürlich nicht verhindert werden kann.

Zusätzliche Untersuchungen können Ihnen eine höhere Sicherheit bieten. Bitte entscheiden Sie, ob und welche privat zu erstattenden sinnvollen Zusatzleistungen Sie in Anspruch nehmen möchten.

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